Quellensteuer-Rechner Asien: Was von deiner Dividende bleibt
Asiatische Dividenden werden zweimal besteuert — erst im Herkunftsland, dann in Deutschland. Der Rechner zeigt für dreizehn Länder, was nach Quellensteuer und Abgeltungssteuer auf dem Konto ankommt.
Einbehalt, DBA-Grenze und anrechenbarer Anteil
Der Einbehalt ist das, was das Herkunftsland tatsächlich abzieht. Der DBA-Satz ist die im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbarte Obergrenze — nur bis dorthin rechnet das Finanzamt an. Alles darüber muss im Herkunftsland zurückgefordert werden.
| Land | Einbehalten | DBA-Satz | Anrechenbar | Bewertung |
|---|
Anrechnung ist keine Erstattung
Das Finanzamt zahlt nichts zurück. Es verzichtet lediglich auf einen Teil der eigenen Steuer — höchstens auf den Betrag, den der DBA-Satz zulässt, und höchstens bis zur Höhe der deutschen Steuer auf genau diese Dividende. Beides steht in § 32d Absatz 5 EStG.
Was darüber hinausgeht, ist kein Guthaben, sondern ein Rückforderungsfall im Herkunftsland. Zwei Länder, dieselbe Bruttodividende:
109,60 € Unterschied bei gleicher Bruttodividende. Elf Prozentpunkte der taiwanischen Quellensteuer liegen über dem DBA-Satz und sind ohne Antrag verloren.
Die Falle mit dem Sparerpauschbetrag
Fällt eine Dividende unter den Sparerpauschbetrag, entsteht in Deutschland keine Kapitalertragsteuer. Damit fehlt aber auch die Steuer, gegen die die ausländische Quellensteuer angerechnet werden könnte. Sie ist dann vollständig verloren.
Praktische Konsequenz: Positionen aus Hongkong, Singapur oder Malaysia in den Freibetrag legen, Japan, Taiwan und Südkorea darüber laufen lassen. Wie das in meinem Depot aussieht.
Zu viel einbehalten — lohnt der Antrag?
Die Differenz zwischen Einbehalt und DBA-Satz lässt sich beim Herkunftsland zurückfordern. Der Aufwand unterscheidet sich allerdings erheblich.
- Südkorea — Reduktion auf 15 Prozent oft schon an der Quelle über den Broker, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung hinterlegt ist. Der einfachste Fall.
- Indien — der DBA-Satz von 10 Prozent gilt nur mit Tax Residency Certificate und Form 10F. Ohne Nachweis bleiben es 20 Prozent zuzüglich Cess.
- Taiwan und Philippinen — eigenes Verfahren bei der jeweiligen Steuerbehörde, aufwendig und für Privatanleger selten wirtschaftlich.
Faustregel: Unterhalb eines dreistelligen Rückforderungsbetrags übersteigt der Aufwand den Rückfluss meist deutlich.
Häufige Fragen
Bei einem deutschen Broker nicht — die Depotbank rechnet automatisch gegen und zieht nur die Differenz als Kapitalertragsteuer ein. Bei ausländischen Brokern ohne deutsche Abzugsverpflichtung läuft die Anrechnung über die Anlage KAP der Steuererklärung, dann brauchst du die Steuerbescheinigungen als Nachweis.
Nein, er ist auf Einzelaktien ausgelegt. Bei Fonds und ETFs gelten Teilfreistellung und Vorabpauschale, außerdem lässt sich die im Fonds anfallende Quellensteuer als Privatanleger nicht anrechnen. Dafür entsteht ein eigener Rechner.
Aus der jährlich aktualisierten Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern und den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. In der Praxis kann der tatsächliche Einbehalt beim Broker abweichen, etwa wenn Nachweisdokumente für den reduzierten Satz fehlen.